Auf die gesetzliche Rente allein wollen sich viele Arbeitnehmer nicht mehr allein verlassen, wenn sie an einen sorgenfreien Lebensabend denken. Der Verbraucher hat viele Möglichkeiten, für sein Alter vorzusorgen. Teilweise bietet sogar der Gesetzgeber einen erheblichen Anreiz in Form von Steuererleichterungen, falls die Art der Vorsorge bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Schon seit 2005 gibt es beispielsweise die so genannte Rürup-Rente. Das ist eine zusätzliche Rente, welche ein attraktive Alternative für die private Vorsorge darstellt.
Wer sich für diese Alternative entscheidet, kann durch viele Steuervorteile schon bares Geld sparen, während er noch das Kapital anspart, aus dem später die zusätzliche Rente bezahlt wird. Die Beiträge kann der Arbeitnehmer auch steuerlich geltend machen. Er muss sie unter der Rubrik Sonderausgaben eintragen. Dadurch sinkt natürlich auch seine steuerliche Belastung. Allerdings mit Einschränkungen: So gilt für Alleinstehende ein maximaler Betrag von 20.000 Euro pro Jahr, Ehepaare können das Doppelte ansetzen. Allerdings können die vollen Höchstbeträge erst ab 2025 voll angesetzt werden. Denn die Beiträge für die Rürup-Rente werden schrittweise angehoben, für 2012 werden beispielsweise 74 Prozent des Maximalbetrages als Sonderausgaben anerkannt. Diese Quote steigt alljährlich um zwei Prozent, bis schließlich der volle Satz erreicht ist. Wer von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Anteil bekommt, kann diesen ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Die Besteuerung der Renten in der Phase der Auszahlungen steigt parallel mit den höheren Steuererleichterungen während des Ansparens.
Seitdem es die Basisrente nach dem Modell Rürup gibt, wird die Besteuerung der Rente alljährlich um ein Prozent angehoben. Bei der Einführung der Rürup-Rente waren es 50 Prozent, bis 2025 werden die Renten schließlich ebenfalls voll besteuert. Für die Betroffenen Rentner heißt das: Ab 2040 werden sowohl gesetzliche Rente als auch Rürup-Rente voll besteuert. Für Rentner, die sich beispielsweise 2012 aus dem Erwerbsleben verabschieden, bedeutet das, sie 64 Prozent ihres Renteneinkommens versteuern müssen. Für wen lohnt sich das Modell nach Rürup? Die Basisrente ist in erster Linie für Arbeitnehmer sehr interessant, die kurz vor der Rente stehen. Aber auch jüngere Arbeitnehmer können einiges an Vorteilen mitnehmen. Sie profitieren über die Jahre gesehen vor allem dadurch, dass sie dank der staatlichen Förderung eine satte Steuerersparnis mitnehmen können.
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